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Vorsorge für Zeiten geistiger, psychischer oder körperlicher Gebrechen
zu treffen, ist eine wichtige Angelegenheit.
Mit einer Vollmacht kann jeder seine Angelegenheiten für be-
stimmte oder alle Lebensbereiche regeln. Zu nennen sind bei- spielsweise Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung bei Behörden oder finanzielle Angelegenheiten. Die Vollmacht kann einer
oder mehreren Personen des Vertrauens erteilt werden. Sie kann als Generalvollmacht sofort oder als Vorsorgevollmacht erst in der Zumkunft wirksam werden.
Wenn trotz aller Vorsorge durch das Gericht dennoch einmal ein
Betreuer bestellt werden muss, dann kann das Vorliegen einer sogenannten Betreuungsverfügung hilfreich sein. Sie zielt darauf ab, Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung zu
nehmen.
Im Blick auf die medizinische Behandlung kommt der Vorsorge eine
besondere Bedeutung zu. Solange jemand noch selbst be- stimmen kann, welche Untersuchungen und Behandlungen ge- wünscht oder nicht gewünscht werden, ist diese Entscheidung für den Arzt verbindlich.
Für den Fall aber, dass jemand z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden oder zu äußern, kann eine Patientenverfügung verfasst werden. Die Bestimmungen dieser
Verfügung gelten für zukünftige Ereignisse und beziehen sich auf Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, der Therapie und der Pflege. In der Patientenverfügung wird festgelegt, unter welchen Voraus-
setzungen diese Maßnahmen eingesetzt, fortgesetzt oder be- endet werden sollen.
Informationen und Formulare erhalten Sie in der Beratungs- und Koordinierungsstelle Daaden-Herdorf.
Weitergehende Beratung und Informationen bieten:
Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen
Parkstraße 1 in 57610 Altenkirchen Tel.: (0 26 81) 81 - 0
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
Wiedstraße 1 in 57610 Altenkirchen Tel.: (0 26 81) 98 73 87 Bahnstraße 1 in 57548 Kirchen Tel.: (0 27 41) 93 05 00
Betreuungsverein im Diakonischen Werk
Stadthallenweg 16 in 57610 Altenkirchen Tel.: (0 26 81) 80 08 24
Betreuungsverein “Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer”
Burgstraße 23 in 57518 Betzdorf Tel.: (0 27 41) 2 49 20
Amtsgerichte Altenkirchen und Betzdorf
Hochstraße 1 in 57610 Altenkirchen Tel.: (0 26 81) 95 26 - 0 Friedrichstraße 17 in 57518 Betzdorf Tel.: (0 27 41) 92 7 - 0
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